Nachbarschaftsrecht - Überhängende Zweige
Überhängende Zweige von Bäumen und Sträuchern auf das Nachbar Grundstück dürfen vom Nachbar entfernt und auch behalten werden (§ 910 BGB). Dabei spielt es keine Rolle wie hoch die Zweige sind oder wie weit diese in das Nachbar Grundstück reichen. Allerdings müssen überhängende Zweige den Nachbar in seiner Grundstücksnutzung tatsächlich behindern, damit er das Recht hat, diese zu entfernen. Ein Beispiel wäre, wenn die Zweige seinem Gemüse die Sonnen wegnehmen. Hat der Nachbar hingegen nur das Gefühl, also ohne triftigen Grund, dass die Äste ihn stören, reicht dies als Begründung nicht aus. Kommt es hier zu gerichtlichen Streitfällen, ist es oft schwierig für Richter die Situation richtig zu beurteilen.
