Die Pflanzzeit im Frühjahr ist für alle Gartenbesitzer eine besonders anstrengende Zeit. Zum einen muss der Garten von der Last des Winters befreit werden und zum anderen gilt es, Planungen für das Erscheinungsbild des Gartens im aktuellen Wuchsjahr vorzunehmen. Nicht alle Pflanzen überstehen den Winter schadlos. Manche müssen ausgewechselt werden. Andere kommen zusätzlich hinzu. So besteht nicht nur bei der Neuanlage eines Gartens regelmäßig ein Pflanzaufwand.
Die Pflege des Rasens kann ebenfalls sehr zeitraubend sein. Wer auch im Hochsommer Wert auf einen grünen Rasen legt, der muss schon im Frühjahr anfangen, die grünen Matten sorgfältig von Laub und Moos zu reinigen und den Wurzelbereich durchlüften. Selbstverständlich muss hin und wieder auch nachgesät und auch gedüngt werden. Einmal wöchentlich erfolgt dann der Grasschnitt, der gleichzeitig auch das Wachstum anregt. Wird dann im Sommer noch regelmäßig und ausreichend gegossen bleibt der Rasen die gesamte Saison über Grün.
Einen besonderen Stellenwert bei der Gartenpflege nimmt das Unkraut ein. Blumenrabatte und Staudenbeete aber auch Strauchinseln müssen eigentlich ständig vom Unkraut befreit werden. Wer das Unkrautjäten vermeiden möchte, kann Bodendecker pflanzen oder den Boden satt mit Rindenmulch abdecken.
Immer wieder zu Streitigkeiten kommt es beim Thema Mietrecht und Gartenpflege. Muss der Mieter oder Vermieter die Betriebskosten bzw. Nebenkosten für die Gartenpflege übernehmen? Müssen sich alle Mieter an Gartenpflege Arbeiten beteiligen? Dies sind nur einige Beispiele, die bei der Miet Nebenkostenabrechnung und der Garten Arbeitsverteilung zu Auseinandersetzungen mit dem Vermieter sowie Hausbewohner untereinander führen. Der Mietvertrag sollte daher deutliche Hinweise bezüglich der Gartenpflege Pflichten enthalten.