Zaun Nachbarschaftsrecht - Recht beim Zaun streichen

Die am meisten diskutierten Fragen beim Zaun Nachbarschaftsrecht sind: Wie ist mein Recht beim Zaun streichen? Wem gehört der Gartenzaun und welche Seite vom Zaun muss von welchem Eigentümer gestrichen werden? Eine stille Übereinkunft wird hier oftmals angewendet. Der Zaun, der rechts auf dem Grundstück steht gehört zum Haus und somit dem Eigentümer. Die Pflege der Anlage übernimmt jeder Besitzer auf seiner Gartenseite. Einen Holzzaun sollte man spätestens alle zwei Jahre streichen. Streitigkeiten beim Zaun Nachbarschaftsrecht sollte man immer versuchen, mit dem Nachbar zu klären, denn gerichtliche Auseinandersetzungen können für beide Parteien teuer werden. Oftmals kommt es gerichtlich ohnehin zu einer Kompromiss Einigung, die man auch selber hätte treffen können. Manch einer, der hier über seinen Schatten springt und den ersten diplomatischen Schritt macht, erspart sich viel Ärger.

Womit darf ich den Zaun streichen?
Wenn es sich um erlaubte Farben und Holzschutzmittel handelt, darf man im Grunde jedes Mittel auf den Zaun streichen. Dabei dürfen die Nachbarn aber nicht über ein zumutbares Maß hinaus mit Dünstungen beeinträchtigt werden. Ein Nachbar, der sich aufgrund der Schutzmittel Dünste vom Zaun gesundheitlich gefährdet sieht, kann nach Paragraph 1004 BGB auf die Unterlassung klagen. Dieses Recht hat er vor allem dann, wenn die Schutzmittel Dünste über einen längeren Zeitraum auftreten und dabei noch als gesundheitlich bedenklich eingestuft sind. Im Normalfall handelt es sich beim Zaun Streichen aber nur um eine kurzzeitige Geruchsbelästigung, die demnach vom Nachbar hinzunehmen ist. Ein schwieriges Thema im Zaun Nachbarschaftsrecht, welches etliche Anwälte und Gerichte beschäftigt. Unser Tipp: Führen Sie ein klärendes Gespräch mit dem Nachbar bevor Sie den Zaun streichen. Mit ein bisschen Diplomatie kann man Wunder bewirken und so manchen Nachbarschaftsstreit beenden.

Eigentum, gemeinschaftliche Nutzung und Pflege
Außer dem Zaun streichen, gibt es noch weitere Konflikte im Zaun Nachbarschaftsrecht, die immer wieder Fragen aufwerken, gerade im Bereich des Eigentumsrechts. Viele Gegenstände in den Außenanlagen wurden über Jahre hinweg gemeinschaftlich angeschafft. Regentonnen, die auf einer Grundstücksgrenze stehen, Gartenbeleuchtungen oder ein Gartenzaun. Oft weiß man gar nicht mehr, wem was tatsächlich gehört. Es wird eben nachbarschaftlich, sprich gemeinschaftlich genutzt und gepflegt. Kommt man hier als Neuzugang in eine Wohnsiedlung, sollte man die ältere Generation erst einmal um Rat fragen. Denn pocht man nur auf seine Rechte, die der Gesetzgeber für Haus- und Grundstücksbelange angibt, wird ein friedliches Miteinander nicht möglich sein. Viele Fragen stellen sich Hauseigentümern, bei der Instandhaltung der Gartenanlage. Gerade in diesem Bereich liegen die Grundstücksgrenzen sehr eng beieinander. In Reihenhaussiedlungen kann es da oft zu Unstimmigkeiten kommen. Steht ein Eigentümerwechsel an, sind Probleme vorprogrammiert. Über viele Generationen leben Familien nebeneinander und neue Nachbarn werden erst einmal skeptisch aufgenommen. Diese Situation ist für beide Seiten, alte und neue Nachbarn, nicht immer ganz einfach. Auch hier kann man mit einem offenen klärenden Gespräch sämtliche Nachbarschaftsrecht Streitigkeiten von vornherein vermeiden.