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GartenHeinz - Der Ratgeber für deinen Garten

    Kleingarten mieten: Mietvertrag gründlich prüfen

    Jeder, der kein entsprechendes Grundstück hat, kann einen Kleingarten mieten respektive pachten. Insbesondere Wohnungsbewohner oder Großstadtmenschen haben nur selten einen Garten zur Verfügung, allenfalls einige Pflanzen auf dem Balkon. Daher nutzen viele das Angebot eine Kleingarten Parzelle zu mieten, in fast jedem größeren Ort Deutschlands gibt es Möglichkeiten dazu. Angeboten werden die Mietgärten von Vereinen beziehungsweise der städtischen Gemeindeverwaltung, mitunter gibt es außerdem noch private Anbieter.

    Neben dem Anbau von Gemüse, Obst und Ziergewächsen sehnen sich viele nach einer grünen, stillen Rückzugsmöglichkeit. Hier will man fernab des Trubels und Verkehrs entspannen, Grillpartys zelebrieren oder einfach seinen Kindern einen kleinen Spielplatz bieten. Daher sind die offerierten Gärten nicht nur mit dem nötigsten ausgestattet. Die meisten Kleingärten kann man inklusive Holzhäuschen mieten, des öfteren sind sie gar mit Möbelinventar versehen.

    Den Kleingarten-Pachtvertrag sorgfältig prüfen

    Bevor man jedoch einen Kleingarten Mietvertrag unterschreibt, sollten die Klauseln genau unter die Lupe genommen werden. Denn genauso wie beim mieten einer Wohnung haben Sie in Ihrer Gartenanlage nicht selten eine ganze Reihe  Auflagen zu erfüllen. Das gilt sowohl für die allgemeine Gestaltung, das Anbringen von Sichtschutzzäunen oder der gleichen, als auch allgemeine Verhaltensregeln. Zudem sind die öffentlichen Sanitäranlagen, soweit vorhanden, unbedingt vorher zu sichten. Es schadet sicherlich ebenfalls nicht, sich über seine Kleingarten Nachbarn zu erkunden oder das eine wie andere Gespräch mit diesen zu führen. Wer mitten im Ballungsgebiet einen Kleingarten mieten möchte, muss mit deutlich höheren Preisen rechnen als etliche Kilometer vom Stadtzentrum entfernt. Was für Immobilien gilt, hat praktisch für die Gartenmiete die gleiche Gültigkeit. So sind ebenfalls Nebenkosten mit zu kalkulieren für die Energie- plus Wasserversorgung sowie etwaige Instandhaltungskosten der gesamten Anlage.


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