###RIGHT###
GartenHeinz - Der Ratgeber für deinen Garten

    Kleingartenverein: Was regelt er?

    Für die Gartenpacht oder den Kauf ist in vielen Fällen der Kleingartenverein die richtige Anlaufstelle. Aufgrund der Vielzahl an deutschen Kleingärten gibt es entsprechend viele Vereine hierzulande. Immerhin gilt es gut 1 Mio. der Minigartenanlagen zu verwalten, besonders in den Großstädten wie München, Berlin, Essen Köln oder Hamburg gibt es eine große Nachfrage nach den grünen Oasen.

    Was regeln Kleingartenvereine?

    Nun, zunächst mal ist der Verein für die Aufteilung der Teilstücke, besser bekannt als Parzellen zuständig. Außerdem entwickeln sämtliche Kleingartenvereine ihre eigene Satzung, in der sämtliche Bedingungen reglementiert sind, von der Gartengestaltung bis zur Nutzung von WC Räumen bis zu allgemeinen Mietbedingungen. Im Regelfall kümmert sich der Verein um die allgemeine Instandhaltung der Gemeinschaftsräume, Wege usw. Für alle Leistungen muss der Gartenmieter natürlich bezahlen, was entsprechend im Gesamtmietpreis eingerechnet wird.

    Achtung Bedingungen: So eine Vereinssatzung kann es durchaus in sich haben. Lesen Sie die Konditionen gewissenhaft durch, befragen Sie am besten noch vorher einige der potentiellen Nachbarn. Denn bei Vertragsbruch kann logischerweise die Kündigung seitens Verein drohen, wenngleich es dann meist um mehr als Lappalien geht. Zudem ist unbedingt empfehlenswert, vorher den ganzen Komplex inklusive aller Einrichtungen zu begutachten. Erst nach einem peniblen Check sollte man unterschreiben. Ein seriöser Kleingartenverein wird Sie zudem umfassend über alle Gegebenheiten informieren. Übrigens ist es nicht ungewöhnlich, dass man erst Vereinsmitglied werden muss bevor Sie den Kleingarten pachten können.

    Viele Bundesbürger würden lieber direkt kaufen, in manchen Fällen gibt es durchaus die Möglichkeiten zum Kauf. Hier gilt es aber erst recht zweimal bei den Klauseln hinzusehen. Wer nun 100 Prozent auf Nummer sicher gehen will, müsste den Kleingartenverein Kaufvertrag zusätzlich vom Anwalt prüfen lassen.


    Weitere Themen: